UNITED SIGNALS

UNITED SIGNALS – FLOWNIQ


Softwarelösungen für Digitale Workflows & Business Control Center

– Nutzungsbestimmungen –

 

  • § 1 Definitionen

  • § 2 Anlagen

  • § 3 Vertragsgegenstand

  • § 4 Vertragsschluss; Rangfolge

  • § 5 Leistungen von UNITED SIGNALS, Verfügbarkeit

  • § 6 Datenschutzrecht

  • § 7 Internetpräsenzen und Informationspflichten

  • § 8 Allgemeine Pflichten und Haftung des Lizenznehmers

  • § 9 Nutzung von Inhalten des Lizenznehmers und dessen Endkunden

  • § 10 Vergütung

  • § 11 Ansprechpartner, Kommunikation

  • § 12 Allgemeine Haftungsbeschränkung

  • § 13 Geistiges Eigentum, Zugangs- und Nutzungsrechte

  • § 14 Geheimhaltung

  • § 15 Vertragsdauer, Kündigung

  • § 16 Haftungsfreistellung durch den Lizenznehmer

  • § 17 Aufrechnung

  • § 18 Subunternehmer

  • § 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • § 20 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  • Anlage 1 – Leistungsbeschreibung Workflow-Tool

  • Anlage 1a – Leistungsbeschreibung – Mit dem Workflow-Tool erstellte Applikationen

  • Anlage 2 – Leistungsbeschreibung Business Control Center

  • Anlage 3 – Datenschutz

 

Präambel

Die UNITED SIGNALS GmbH, Kennedyallee 93, 60596 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „UNITED SIGNALS“) entwickelt und betreibt ein Workflow-Tool mit Business Control Center, welches papierlose Funktionalitäten im Bereich des Onboardings, Vertragsvorgängen, der Identifizierung von Personen durch einen Dritten sowie weiterer Anwendungsfälle beinhaltet. Das Workflow-Tool und das Business Control Center ermöglichen Unternehmen einen individualisierbaren und professionellen Kontakt zu potenziellen Endkunden sowie die interne Administration und Bearbeitung der Vorgänge durch Mitarbeiter:innen.

Über das Tool können Endkunden des Lizenznehmers mit diesem in Vertragsbeziehungen treten. UNITED SIGNALS wird in keinem Fall Vertragspartner der Endkunden und wird nicht Partei von Verträgen zwischen dem Lizenznehmer und dessen Endkunden.

Vor diesem Hintergrund gewährt UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer auf Basis dieses Vertrages die Nutzung des Workflows-Tools und des Business Control Centers.


§ 1 Definitionen

  1. Workflow-Tool: Es handelt sich um ein von UNITED SIGNALS erstelltes Software-Tool, auf welches der Lizenznehmer sowie dessen Endkunden und Interessenten online zugreifen können und über welches der Lizenznehmer papierlos Daten von Interessenten und Kunden einholen sowie Formulare ausfüllen und Verträge schließen kann. Das Tool wird, sofern nicht eine gesondert zwischen den Parteien zu treffende Abrede ausdrücklich ein Hosting durch den Lizenznehmer vorsieht, von UNITED SIGNALS gehostet und kann in die Internetpräsenz des Lizenznehmers durch Verlinkung integriert werden. Das Tool ermöglicht es dem Lizenznehmer dabei, vordefinierte Funktionalitäten im Bereich papierloser Formulare und Workflows, u. a. für den Abschluss von Verträgen (einschließlich einer Kontoeröffnung bei Kontoverträgen), sowie der Kundenidentifizierung durch einen von UNITED SIGNALS oder dem Lizenznehmer vorgegebenen und/oder von dem Lizenznehmer zu beauftragenden Dienstleister zu nutzen. Anbieter der über das Tool für Endkunden abrufbaren Dienste ist allein der Lizenznehmer. Das Workflow-Tool kann entweder mit Manager-Funktion oder mit Manager- und zusätzlich Editor-Funktion erworben werden.

  2. Manager-Funktion: Die Manager-Funktion ermöglicht es dem Lizenznehmer, auf Workflows sowie das Business Control Center des Workflow-Tools nach Maßgabe der vertraglichen Nutzungsbestimmungen zuzugreifen. Die Manager-Funktion ermöglicht dem Lizenznehmer keinen Zugriff auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform) des Workflow-Tools.

  3. Editor-Funktion: Die Editor-Funktion ermöglicht es dem Lizenznehmer, auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform) des Workflow-Tools zuzugreifen, um selbst Workflows zu erstellen und zu bearbeiten.

  4. Business Control Center: Es handelt sich um ein von UNITED SIGNALS erstelltes Software-Tool, auf welches der Lizenznehmer online passwortgeschützt zugreifen kann und über welches die beispielsweise aus dem Workflow-Tool erfassten und generierten Kundendaten und Verträge von Endkunden eingesehen sowie durch vordefinierte Funktionalitäten validiert werden können. Das Tool wird von UNITED SIGNALS gehostet und kann in die Internetpräsenz des Lizenznehmers durch Verlinkung integriert werden.

  5. Endkunden: Personen, die als Kunden oder mögliche zukünftige Kunden des Lizenznehmers auf dessen Internetpräsenz sowie Workflows des von ihm gebuchten Workflow-Tools zugreifen und darüber angebotene Dienste in Anspruch nehmen können. Vertragliche Beziehungen zwischen Endkunden und UNITED SIGNALS werden durch die Verwendung der gebuchten Tools durch den Lizenznehmer und diesen Vertrag nicht begründet.

  6. Internetpräsenz: Internetseiten, die von dem Lizenznehmer oder einem Drittanwender betrieben und öffentlich zugänglich gemacht werden und die auf Workflows bzw. die Tools, welche der Lizenznehmer gebucht hat, verlinken. Der Lizenznehmer, welcher die Internetseiten betreibt, agiert dabei jeweils als Diensteanbieter bezüglich der Internetpräsenz und der darüber verlinkten von ihm gebuchten Tools gegenüber Dritten.

  7. Plattform: Die Plattform besteht aus den von UNITED SIGNALS bereitgestellten Servern einschließlich Ausgangsroutern, auf denen die gebuchten Tools gehostet werden. Die Summe der einzelnen Hard- und Softwareelemente der Plattform sind die „Plattformsysteme“. Plattform und Tools fungieren hierbei lediglich als Technologieträger für die Angebote des Lizenznehmers.

  8. Tool(s): Zusammen oder einzeln, das Workflow-Tool und das Business Control Center.

 


 

§ 2 Anlagen

Diesem Vertrag sind bei Unterzeichnung die folgenden Anlagen beigefügt, die verpflichtender Bestandteil des Vertrages sind:

  1. Leistungsbeschreibung des Workflow-Tools

  2. Leistungsbeschreibung des Business Control Centers

  3. Datenschutz

Je nach Branchenzugehörigkeit des Lizenznehmers nehmen die Parteien eine Zusatzvereinbarung zur Regelung sektorspezifischer regulatorischer Anforderungen als Anlage 4 auf.

Im Falle von Konflikten zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und den zuvor genannten Anlagen gehen die Bestimmungen der jeweiligen Anlage vor, soweit der Regelungsgegenstand der Anlage betroffen ist.


§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der auf der Plattform gehosteten Tools durch UNITED SIGNALS für Zwecke des Lizenznehmers nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages (nachfolgend „Services“).

  2. Gegenstand der Services sind dabei die jeweils aktuellen Versionen der gebuchten Tools. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Version des im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Tools. UNITED SIGNALS behält sich das Recht vor, ihre Tools sowie auch die Plattformsysteme im Zuge von Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Bugfixing und Erweiterungen nach eigenem Ermessen, auch während der Laufzeit dieses Vertrages zu verändern. UNITED SIGNALS wird darauf achten, dass dem Lizenznehmer im Zuge von Updates und sonstigen Veränderungen keine unzumutbaren Benachteiligungen (z. B. durch stark veränderte Benutzerführungen) entstehen.

  3. Ausschließlich der Lizenznehmer wird Anbieter der ihm zugeordneten und von ihm betriebenen Internetpräsenz, in welche die von dem Lizenznehmer gebuchten Tools eingebunden sind. In keinem Fall wird UNITED SIGNALS als Plattform- oder Diensteanbieter gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten agieren.

  4. Durch diesen Vertrag werden ausdrücklich keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen dem Endkunden und UNITED SIGNALS oder zwischen sonstigen Vertragspartnern des Lizenznehmers (wie z. B. den Drittanwendern) und UNITED SIGNALS begründet. Insbesondere begründet dieser Vertrag keinerlei Ansprüche von Endkunden oder sonstiger Dritter gegen UNITED SIGNALS (kein Vertrag zugunsten Dritter).

  5. Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Lizenznehmers gelten nur dann, wenn UNITED SIGNALS deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  6. UNITED SIGNALS bietet Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an.

 


 

§ 4 Vertragsschluss; Rangfolge

  1. Ein Vertrag kommt bei einer Bestellung über das Webportal von UNITED SIGNALS gemäß nachstehend Absatz (2), andernfalls durch Annahme des von UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer unterbreiteten Angebots, spätestens jedoch durch Übermittlung der Zugangsdaten zu den Services an den Lizenznehmer zustande (nachfolgend „Einzelvertrag“).

  2. Erwirbt der Lizenznehmer Services von UNITED SIGNALS über das Webportal von UNITED SIGNALS, gelten für den Vertragsschluss und Bestellvorgang die folgenden Bestimmungen:

    a. Bestellungen des Lizenznehmers stellen ein verbindliches Angebot über die Nutzung der Services nach Maßgabe der Angaben im Bestellprozess und dieser AGB dar.

    b. Sobald der Lizenznehmer eine Bestellung übermittelt hat, übersendet UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer eine E-Mail mit Empfangsbestätigung und Angaben zu der Bestellung und dem Vertragsinhalt. Diese Bestätigung des Auftragseingangs stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Einzelvertrag zwischen UNITED SIGNALS und dem Lizenznehmer kommt erst mit einer hiervon separaten Annahmeerklärung in Textform an den Lizenznehmer, spätestens jedoch durch Übermittlung der Zugangsdaten zu den Services an den Lizenznehmer zustande.

    c. Der Bestellvorgang umfasst die folgenden Schritte: Der Lizenznehmer wählt im Webportal das von ihm gewünschte Tool aus. Im nächsten Schritt kann der Lizenznehmer die Services bestellen, indem er auf den am Ende der Seite angezeigten Bestell-Button klickt. Während des Bestellprozesses hat der Lizenznehmer stets die Möglichkeit, den Bestellprozess abzubrechen oder die von ihm eingegebenen Daten zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

    d. UNITED SIGNALS speichert den Text der Bestellung und die damit verbundenen AGB. Die AGB werden dem Lizenznehmer während des Bestellvorgangs angezeigt und sind zum Download verlinkt. Sie können von dem Lizenznehmer durch Klicken auf die entsprechenden Speicher- bzw. Druckbefehle gespeichert und ausgedruckt werden. Die AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

  3. Treffen diese AGB und ein Einzelvertrag unterschiedliche Regelungen zu dem gleichen Regelungsgegenstand, geht die Regelung des Einzelvertrags vor.

 


 

§ 5 Leistungen von UNITED SIGNALS, Verfügbarkeit

  1. Die Eigenschaften des Workflow-Tools sowie des Business Control Centers in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlagen 1 und 2. Veränderungen der Eigenschaften im Zuge der Produktweiterentwicklung wird UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer jeweils mitteilen.

  2. UNITED SIGNALS behält sich vor, die Verwendung der gebuchten Tools durch bestimmte Drittanwender zu beschränken oder zu verweigern, wenn UNITED SIGNALS Kenntnis oder den begründeten Verdacht hat, dass der betreffende Drittanwender gegen geltendes Recht verstößt oder die gebuchten Tools zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt oder einzusetzen beabsichtigt oder gegen Rechte Dritter verstößt. UNITED SIGNALS ist jedoch ausdrücklich nicht zu einer diesbezüglichen Prüfung oder sonstigen Nachforschungen verpflichtet.

  3. Die Verfügbarkeit der Plattform bestimmt sich wie folgt:
    a. UNITED SIGNALS wird die notwendigen Wartungsarbeiten an der Plattform jeweils am Wochenende in der Zeit von Freitag, 22 Uhr bis Sonntag, 23 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen (Wartungsfenster). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein.
    b. UNITED SIGNALS stellt die Plattform und die darüber abrufbaren Dienste einschließlich der von dem Lizenznehmer gebuchten Tools mit einer Verfügbarkeit von mindestens 98% pro Kalendermonat im Internet zur Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. UNITED SIGNALS kann den Zugang zu der Plattform und der darüber abrufbaren Dienste auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
    c. UNITED SIGNALS wird den Lizenznehmer auf geplante Service-Arbeiten, welche die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 15 Sekunden andauern, jeweils 2 Stunden im Voraus durch Nachricht an eine vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse hinweisen.

  4. Übergabepunkt der Leistungen von UNITED SIGNALS ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf welchen die Plattform(en) gehostet werden, und dem Internet.

  5. Es obliegt dem Lizenznehmer, die Endkunden auf die in dieser Bestimmung genannte Verfügbarkeit sowie die im Zusammenhang mit der (teilweisen) Nichtverfügbarkeit abhängig von den über die Internetpräsenz(en) und die gebuchten Tools angebotenen Diensten ggf. bestehenden finanziellen Risiken in geeigneter Weise hinzuweisen.

  6. Dem Lizenznehmer werden die von ihm gebuchten Tools oder Teile davon nicht zur Nutzung außerhalb der Plattform (Nutzung on premise) überlassen.


 

§ 6 Datenschutzrecht

  1. UNITED SIGNALS hält sich an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten der Endkunden des Lizenznehmers, welche diese über die Plattform(en) bzw. über die Einbindung und Verwendung der gebuchten Tools erheben, verarbeiten oder nutzen, ist jedoch nur der Lizenznehmer (oder dessen direkter oder indirekter Auftraggeber, je nach Sachlage) Verantwortlicher im Sinne des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Zwischen dem Lizenznehmer und UNITED SIGNALS wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der Bestandteil dieses Vertrages wird.

  2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Kunden ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben sowie zu verarbeiten und insbesondere seine Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Speicherung von deren Daten über die Plattform bzw. den Einsatz der Tools gemäß den anzuwendenden Datenschutzgesetzen zu informieren. Zur Unterstützung stellt UNITED SIGNALS dem Lizenznehmer die Anlage 3 („Datenschutz“) zur Verfügung, die jedoch keine Rechtsberatung darstellt und lediglich beispielhafte Informationen enthält. Es bleibt in der Verantwortung des Lizenznehmers, sich um die Einhaltung seiner datenschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Pflichten zu kümmern und ggf. bei UNITED SIGNALS hierfür erforderliche Informationen zur Funktionsweise der Tools einzuholen. Der Lizenznehmer stellt sicher, nur solche Funktionen der Tools zu verwenden, deren Einsatz im Rahmen der Leistungen des Lizenznehmers nicht gegen die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben verstößt.

 


 

§ 7 Internetpräsenzen und Informationspflichten

Der Lizenznehmer betreibt seine Internetpräsenz als rechtlich verantwortliche Person und Diensteanbieter selbst und im eigenen Namen.

  1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, durch entsprechende Hinweistexte auf der Internetpräsenz sowie dem Frontend der gebuchten Tools deutlich zu machen, dass er selbst (und nicht etwa UNITED SIGNALS) deren Betreiber und Diensteanbieter ist. Der Lizenznehmer wird hierfür insbesondere ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum vorhalten.

  2. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass für den Betrieb von Plattformen im Internet gesetzliche Informationspflichten bestehen. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Informationspflichten für den Betrieb seiner Internetpräsenz sowie der gebuchten Tools verantwortlich. Der Lizenznehmer hat dabei alle gesetzlich und nach diesem Vertrag erforderlichen Informationen, Mitteilungen und Hinweise einzustellen. UNITED SIGNALS ist ausdrücklich nicht für die Rechtskonformität der vom Lizenznehmer betriebenen Internetpräsenz sowie des Frontends der gebuchten Tools verantwortlich. Die Haftung von UNITED SIGNALS für von UNITED SIGNALS erstellte Workflows bleibt hiervon unberührt.

  3. Über die Internetpräsenz abrufbare Dienste können eine gesetzlich regulierte und erlaubnispflichtige Dienstleistung, z. B. Finanzdienstleistung, darstellen. Diese Dienstleistung wird durch den Lizenznehmer oder einen seiner Vertragspartner angeboten. Der Lizenznehmer bzw. dessen Vertragspartner ist allein für die Zulassung der Dienstleistung und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten in den Ländern, in denen er die Dienste anbietet, verantwortlich.

  4. Die über die gebuchten Tools abrufbaren Services können zwingend Leistungen von Drittunternehmen voraussetzen (insbesondere die Identifizierung von Endkunden). Drittunternehmen werden ausschließlich vom Lizenznehmer oder dessen Vertragspartnern beauftragt, sofern nicht gesondert hiervon abweichend vereinbart. Eine vertragliche Leistungsbeziehung zwischen Drittunternehmen und UNITED SIGNALS oder eine Verpflichtung zur Begründung einer solchen Leistungsbeziehung wird durch diesen Vertrag ausdrücklich nicht begründet.

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass die vorstehenden Bedingungen dieses § 7 entsprechend auch in Bezug auf von Drittanwendern betriebenen Internetpräsenzen gelten. Der Lizenznehmer wird die Drittanwender entsprechend informieren.


§ 8 Allgemeine Pflichten und Haftung des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
    a. UNITED SIGNALS sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die UNITED SIGNALS für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten benötigt;
    b. die gebuchten Tools nicht zu reproduzieren, zu kopieren oder weiter zu veräußern;
    c. auf die Plattform nicht ohne Berechtigung zuzugreifen und/oder Folgendes zu behindern oder unterbrechen:
    i. jeglichen Teil der Plattform;
    ii. die Server-Infrastruktur oder das Netzwerk, über die bzw. das die gebuchten Tools zugänglich gemacht werden;
    iii. jegliche Software, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform(en) genutzt wird;
    d. die Funktionen der gebuchten Tools ausschließlich für rechtlich zulässige und durch diesen Vertrag vorgesehene Ziele zu nutzen;
    e. die Funktionen der gebuchten Tools nicht zu nutzen:
    i. in jeglicher Weise, die im Widerspruch zu anwendbarem nationalem oder internationalem Datenschutzrecht steht;
    ii. in jeglicher betrügerischen Weise oder mit widerrechtlichen oder betrügerischen Folgen;
    iii. um wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, „logicbombs“, „keystroke loggers“, „spyware“, „adware“, „denial of service attacks“ oder andere Schadprogramme oder Programmcode, der schädlich oder technologisch nachteilhaft ist oder erstellt wurde, um Schaden oder sonst nachteiligen Effekt auf Serverinfrastruktur, Inhalte, Software oder die Performance der Plattform oder die Funktionalität jeglicher anderer Software oder Hardware auszuüben, zu übertragen oder einzuschleusen;
    f. die Plattform und die gebuchten Tools nicht zu verändern, weiterzuentwickeln, zu reparieren oder zu pflegen und dies keinen anderen Personen zu gestatten, die nicht von UNITED SIGNALS autorisiert sind;
    g. im Falle des Erwerbs des Workflow-Tools mit Editor-Funktion nicht mehr als die vertraglich vereinbarte Anzahl von Workflows zu erstellen.

  2. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die Ausübung seiner Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen steht und insbesondere seine geschäftliche Betätigung in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Verbots der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durchgeführt wird.

  3. Der Lizenznehmer stellt vertraglich sicher, dass seine Vertragspartner einschließlich der Endkunden und Drittanwender die Bestimmungen der Absätze (1) und (2) ebenfalls einhalten. Erhält er Kenntnis von Verstößen oder hat er den begründeten Verdacht von Verstößen, so wird er diese unverzüglich UNITED SIGNALS in Textform umfassend mitteilen. Der Lizenznehmer haftet gegenüber UNITED SIGNALS für sämtliche Schäden, die UNITED SIGNALS durch Verstöße seiner Vertragspartner gegen die Bestimmungen der Absätze (1) und (2) entstehen, und ist insoweit gegenüber UNITED SIGNALS für deren Handeln verantwortlich.

  4. Im Falle von Verstößen gegen die in den vorstehenden Absätzen genannten Pflichten ist UNITED SIGNALS berechtigt, den Zugang zu den Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. UNITED SIGNALS wird den Lizenznehmer über vorgenannte Maßnahmen im Vorhinein informieren, soweit nicht rechtliche Vorgaben, die Sicherheit der Plattform oder der Schutz anderer eine sofortige Sperrung erforderlich machen. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird UNITED SIGNALS die berechtigten Interessen des Lizenznehmers angemessen berücksichtigen.


 

§ 9 Nutzung von Inhalten des Lizenznehmers und dessen Endkunden

  1. Der Lizenznehmer räumt UNITED SIGNALS an den von ihm oder seinen Vertragspartnern einschließlich der Drittanwender und Endkunden auf die Plattform hochgeladenen oder sonst UNITED SIGNALS übermittelten Dateien und sonstigen Inhalten, einschließlich Marken und sonstiger Kennzeichen, soweit diese schutzfähig sind, räumlich unbeschränkt und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkt das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veränderung und des öffentlichen Zugänglichmachens einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung ein, sofern und soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von UNITED SIGNALS erforderlich ist.

  2. Der Lizenznehmer versichert, dass die Nutzung der Inhalte sowie Marken und sonstigen Kennzeichen gemäß Absatz (1) keine Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte Dritter, verletzt.

  3. UNITED SIGNALS wird übermittelte oder gespeicherte Informationen nicht einsehen oder überwachen. Bei hinreichend konkreten Hinweisen oder Kenntnissen von rechtswidrigen Dateien und sonstigen Inhalten wird UNITED SIGNALS die zur Beendigung des rechtswidrigen Zustands erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Der Lizenznehmer kann hieraus keine Ansprüche gegen UNITED SIGNALS geltend machen.

 


 

§ 10 Vergütung

  1. Für die Services entrichtet der Lizenznehmer an UNITED SIGNALS das im Einzelvertrag vereinbarte Entgelt. Soweit im Einzelvertrag nicht anders bestimmt, ist das Entgelt für die Erstlaufzeit innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang und das Entgelt für Verlängerungslaufzeiten jeweils vor Beginn des Vertragsjahres im Voraus zur Zahlung fällig.

  2. UNITED SIGNALS ist berechtigt, die Höhe der Vergütung jährlich angemessen anzupassen. Dabei werden zwischenzeitlich eingetretene Kostenänderungen im Bereich Löhne, Gehälter und Kosten des Erwerbs von IT-Dienstleistungen berücksichtigt. Eine Anpassung wird zu dem von UNITED SIGNALS angegebenen Termin, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Lizenznehmer, wirksam.

    • Bei einer Erhöhung der Gebühren um jeweils mehr als 5 % ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung schriftlich zu erklären.

  3. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


 

§ 11 Ansprechpartner, Kommunikation

  1. Die Parteien benennen je einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle Angelegenheiten der vertraglichen Zusammenarbeit und teilen einander deren Kontaktdaten mit. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Ansprechpartner alle Erklärungen wirksam abgeben bzw. entgegennehmen können.

  2. Die Parteien können die Ansprechpartner und deren Stellvertreter austauschen. Sie informieren die jeweils andere Partei in Textform mindestens 5 Werktage vorher unter Angabe von Namen und Kontaktdaten.

  3. Alle Willenserklärungen und sonstigen Mitteilungen erfolgen in Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Maßgeblich für Fristen ist der Zugang beim Empfänger.

 


 

§ 12 Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung von UNITED SIGNALS für bei Vertragsbeginn bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung richtet sich modifiziert nach den folgenden Regelungen.

  2. UNITED SIGNALS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet UNITED SIGNALS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für vorhersehbare Schäden einschließlich entgangenen Gewinns.

  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Keine Haftung für höhere Gewalt, die Leistungen unmöglich machen oder erheblich erschweren. Beispiele: Terroranschläge, Naturkatastrophen, Streiks, Embargos, Behördenentscheidungen.

  5. Keine Haftung für Störungen und Qualitätsverlust der Internetdatenübertragung, soweit nicht von UNITED SIGNALS zu vertreten.

  6. Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UNITED SIGNALS.

 


 

§ 13 Geistiges Eigentum, Zugangs- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Schutzrechte an den Tools, Urheberrechte, Markenrechte, Know-how etc. stehen UNITED SIGNALS und seinen Lizenzgebern zu. Der Lizenznehmer greift keine Rechte an diesen Schutzrechten an, weder selbst noch durch Dritte.

  2. UNITED SIGNALS gewährt dem Lizenznehmer das Recht zum Zugriff auf die Plattform(en) und zur Nutzung der Tools ausschließlich zur Verfolgung des eigenen Geschäftszwecks und gemäß den Vorgaben dieses Vertrages.

  3. Bei Erwerb des Workflow-Tools mit Editor-Funktion darf der Lizenznehmer die vertraglich vereinbarte Anzahl von Workflows erstellen und auf der Plattform hosten.

  4. UNITED SIGNALS bleibt frei, eigene Softwareprogramme, Ideen, Konzepte, Tools etc. zu verwenden. Entwicklungen des Lizenznehmers begründen keine Rechte gegen UNITED SIGNALS.

  5. Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf unberechtigten Zugriff ist UNITED SIGNALS unverzüglich zu informieren. UNITED SIGNALS kann Zugänge sperren, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.

 


 

§ 14 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, über diesen Vertrag, dessen Inhalte und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen unbegrenzt Stillschweigen zu wahren.

  2. Ausgenommen sind Informationen, die:
    a. dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder von Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden;
    b. öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Vertragsverletzung zurückzuführen ist;
    c. gesetzlich oder behördlich offen gelegt werden müssen. Der Empfänger informiert die andere Partei vorab soweit möglich.

  3. Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Berater oder Mitarbeiter, die beruflich verpflichtet sind oder vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

 


 

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Die Service-Laufzeit beginnt mit Bereitstellung der Services. Sie endet mit Ablauf der Erstlaufzeit und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

  2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für UNITED SIGNALS ist insbesondere ein Verstoß gegen §§ 7, 8, 9, 13 oder 14.

  3. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Tools abgeschaltet. Daten werden noch einen Monat zum Download bereitgehalten und danach gelöscht.

  4. §§ 7, 8, 9, 13, 14, 16, 17 und § 15 bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.

 


 

§ 16 Haftungsfreistellung durch den Lizenznehmer

  1. Der Lizenznehmer stellt UNITED SIGNALS von Ansprüchen Dritter frei, die aus Pflichtverletzungen oder rechtswidriger Nutzung der Services resultieren, einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung.

  2. Der Lizenznehmer stellt alle zur Prüfung der Ansprüche erforderlichen Informationen unverzüglich bereit.

  3. Weitergehende Ansprüche von UNITED SIGNALS bleiben unberührt.

 


 

§ 17 Aufrechnung

Der Lizenznehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


§ 18 Subunternehmer

UNITED SIGNALS kann Subunternehmer einsetzen. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt UNITED SIGNALS verantwortlich.


§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Deutsches Recht findet Anwendung, ausgenommen Vorschriften, die Rechtswahl einer anderen Ordnung vorsehen. Das CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

  2. Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von UNITED SIGNALS. UNITED SIGNALS kann auch am Sitz des Lizenznehmers klagen.

 


 

§ 20 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats.

  2. UNITED SIGNALS kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber übertragen. Der Lizenznehmer stimmt bereits jetzt zu.

  3. Änderungen der AGB zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen, Auslegungszweifel oder technologische/marktbezogene Entwicklungen werden 4 Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als vereinbart.

  4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages ansonsten unberührt. Die Parteien vereinbaren eine Ersatzregelung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 


 

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung Workflow-Tool

Überblick

Die Editor-Funktion ermöglicht es dem Lizenznehmer, innerhalb des Workflow-Tools eigene Workflows zu erstellen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verwalten. Die Workflows basieren auf einem modularen Formularsystem und können individuell an die Anforderungen des Lizenznehmers und dessen Endkunden angepasst werden.

Funktionalitäten der Editor-Funktion

1. Zugang und Verwaltung

  • Zugriff auf die Editor-Plattform (Entwicklungsplattform) zur Erstellung und Verwaltung von Workflows.

2. Responsive Workflows

  • Erstellung von Workflows, die auf großen, mittleren und kleinen Endgeräten (mobile Optimierung) optimal dargestellt werden.

3. Modularer Workflow-Aufbau

  • Seitenbasierter Aufbau mit drag-and-drop-basiertem Formularprinzip.

  • Toolbox mit Elementkategorien:

    • Inhaltselemente: Text, Bilder, Trennlinien

    • Formularelemente: Eingabefelder, Auswahllisten, Checkboxen

    • Fortgeschrittene Elemente: Berechnungen

4. CI-Anpassung und Theming

  • Farbgestaltung, Schriftarten und weitere Designanpassungen gemäß Markenidentität des Lizenznehmers.

5. Mehrsprachigkeit und Übersetzungen

  • Integration des Subkontraktors DeepL zur automatisierten Übersetzung in weitere Sprachen.

6. Logik- und Validierungsfunktionen

  • Bedingte Sichtbarkeit von Elementen basierend auf Nutzerinteraktionen.

  • Benutzerdefinierte Validierungen zur Prüfung von Eingaben.

7. Veröffentlichungsfunktionen

  • Direkte Veröffentlichung des Workflows als URL.

  • Zwei Veröffentlichungsmodi:

    1. Mit Registrierungsseite (Flow mit Authentifizierung):

      • Endnutzer gibt E-Mail-Adresse ein

      • Möglichkeit zum Zwischenspeichern und späteren Fortsetzen

    2. Ohne Registrierungsseite (Flow ohne Authentifizierung):

      • Offen zugänglich für alle mit dem Link

      • Kein Wiedereinstieg bei Seitenneuladen möglich

8. Versionsmanagement

  • Optionen bei Änderungen an aktiven Vorgängen:

    • Zurücksetzen aktiver Vorgänge

    • Zurücksetzen an Tag X

    • Überschreiben der aktiven Vorgänge

9. Expression Language (EL)

  • Plattformeigene Sprache zur Datenverarbeitung und Referenzierung innerhalb von Workflows.

  • KI-gestützte Unterstützung bei der Generierung von EL-Code.

10. Integration von Data Destinations

  • PDF-Dateien: Befüllung hochgeladener PDF-Vorlagen mit Formulardaten, Unterstützung mehrerer Variationen („Fill PDF“-Aktion)

  • RESTful APIs: Datenabruf und Versand an externe Systeme, Nutzung der API-Antworten zur Vorbefüllung oder Anzeige im Workflow

  • E-Mails: Erstellung dynamischer E-Mail-Templates, E-Mail-Versand mit bedingter Logik

11. Verwendung optionaler Subkontraktoren

  • Integration externer Anbieter für:

    • Digitale Signaturen

    • Kundenlegitimation (z. B. Videoident)

    • Validierungen

    • Compliance Dienste
    • Weitere prozessunterstützende Dienste

 


 

Anlage 1a – Leistungsbeschreibung – Mit dem Workflow-Tool erstellte Applikationen

Überblick

  • Die in Anlage 1 beschriebenen Funktionen bilden den gesamten Funktionsumfang der Plattform.

  • In einer konkreten Workflow-Applikation (Flow) stehen nur die Funktionen zur Verfügung, die im Rahmen der individuellen Konfiguration und des gewählten Plans aktiviert wurden.

  • Änderungen oder Erweiterungen der Funktionen bleiben vorbehalten.

  • Zugriff: Lizenznehmer sowie dessen Endkunden und Interessenten können online auf die Workflow-Applikationen zugreifen.

  • Zweck: Papierloses Einholen von Daten, Ausfüllen von Formularen und Abschluss von Verträgen.

  • Rechtliche Hinweise: Die Plattform kann digitale Vertragsabschlüsse technisch rechtlich verbindlich abwickeln, soweit gesetzlich zulässig. Inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Vertragsinhalte liegt ausschließlich in der Verantwortung des Lizenznehmers.

 

 

Funktionsumfang

1. Authentifizierung & Sicherheit

  • Einmalpasswort (OTP) per E-Mail oder SMS

  • Benutzername/Passwort

  • Single Sign-On (SSO)

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Identitätsprüfung (z. B. Video-Ident, eID, Signaturdienste)

  • Compliance Dienste (z.B. Abfrage von PEP, Sanktionslisten, etc.)
  • Zugriffsbeschränkung nach Rollen und Berechtigungen

2. Interaktion & Navigation

  • Mehrseitige Workflows

  • Einstufige oder mehrstufige Prozesse

  • Fortschrittsanzeige

  • Seitennavigation (oben oder seitlich)

  • Dynamische Anzeige von Elementen abhängig von Benutzereingaben

3. Datenverarbeitung & Integrationen

  • Formulare mit Validierung

  • Datei-Upload/-Download

  • PDF-Generierung

  • Anbindung an externe APIs

  • Anbindung an interne Systeme

  • Datenexport in gängige Formate (CSV, Excel, JSON, XML)

4. Kommunikations- & Benachrichtigungsfunktionen

  • E-Mail-Versand

  • SMS-Benachrichtigung

  • Webhooks

  • Push-Benachrichtigungen (sofern technisch möglich)

5. Branchenspezifische Module

  • Finanzwesen: KOS-Anbindung, regulatorische Prüfungen

  • Logistik: Tracking-Integration

  • Gesundheitswesen: DSGVO-konforme Gesundheitsdatenverarbeitung

  • Weitere branchenspezifische Add-Ons nach Verfügbarkeit

 


 

Anlage 2 – Leistungsbeschreibung Business Control Center

Überblick

  • Das Business Control Center (BCC) ist ein webbasiertes Tool zur Einsicht, Verwaltung und Validierung der durch das Workflow-Tool erfassten Endkundenvorgänge.

  • Der Zugriff erfolgt passwortgeschützt und ist auf Nutzer mit Manager-Funktion beschränkt.

 

 

Funktionalitäten des Business Control Centers

1. Zugriffsverwaltung

  • Zugang für Nutzer mit Manager-Funktion

  • Jeder Zugang wird im Betriebsmodell lizenziert

  • Bei Enterprise-Kunden:

    • Möglichkeit zur Vergabe von Custom Roles/Subrollen (vollständiger Manager-Zugang erforderlich)

2. Workflow-Vorgangsverwaltung

  • Übersicht und Verwaltung aller Endkundenvorgänge innerhalb der zugewiesenen Flow-Gruppen

  • Inbox-Funktion für jeden Flow:

    • Tabellarische Übersicht aller Vorgänge

    • Individualisierbare Spaltenansicht mit Bezug auf Elemente des zugrunde liegenden Workflows

3. Detailansicht eines Vorgangs

  • Anzeige der aktuellen Runtime-Evaluation des Workflows mit befüllten Daten

  • Exportfunktionen:

    • Vorgangslink (UUID-basiert)

    • Datenexport als CSV und XML

    • Audit-Protokoll (nur Enterprise Feature)

4. Vorgangsaktionen

  • Manueller Start eines neuen Vorgangs aus dem BCC (Einladung via E-Mail)

    • Optionale Vorbefüllung des Vorgangs manuell oder per XML-Datei

  • Archivierung/Wiederherstellung einzelner oder mehrerer Vorgänge

  • Statusanzeige je Vorgang gemäß Prozessfortschritt

5. Funktionen bei Approval-Workflows

  • Möglichkeit zur Definition von mehreren Approval-Schritten
  • Möglichkeit zur Durchführung von:

    • Korrekturen

    • Prüfanforderungen

    • Genehmigungen

  • Anzeige der vollständigen Prüfhistorie

6. Aktionsergebnisse

  • Tabellarische Übersicht über die im Workflow ausgeführten Aktionen

  • Rückverfolgbarkeit und Dokumentation pro Vorgang

7. Dokumentenmanagement

  • Generierte PDF-Dateien (inkl. signierter Dokumente) sind:

    • In der Detailansicht abrufbar

    • Direkt aus der Inbox heraus abrufbar

 


 

Anlage 3 – Datenschutz

Diese Anlage dient zur Unterstützung des Lizenznehmers bei der Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber Endkunden und Besuchern seiner Internetpräsenz gemäß DSGVO.

Wichtiger Hinweis:

  • Die Anlage stellt keine Rechtsberatung dar und enthält nur beispielhafte, rechtlich nicht geprüfte Informationen.

  • Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Pflichten liegt vollständig in der Verantwortung des Lizenznehmers.

  • UNITED SIGNALS kann auf Anfrage weitere Informationen zur Funktionsweise der Tools bereitstellen, übernimmt jedoch keine Haftung für die rechtliche Korrektheit.

 

 

1. Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Lizenznehmer: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die personenbezogenen Daten seiner Endkunden.

  • UNITED SIGNALS: Auftragsverarbeiter; es wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Lizenznehmer geschlossen.

 

 

2. Speicherung und Zugriff auf Daten

  • Daten, die Endkunden oder der Lizenznehmer über die Plattform eingeben, werden in einer Datenbank gespeichert.

  • Zugriff auf diese Daten haben:

    • Lizenznehmer

    • Berechtigte Dritte nach Weisung des Lizenznehmers

 

 

3. Speicherung personenbezogener Daten im Audit-Trail

  • Aufzeichnung des Verlaufs der Dateneingabe jedes Endkunden:

    • Zeitpunkt jeder Eingabe (z. B. gesetzte Häkchen)

    • Änderungen durch den Lizenznehmer werden ebenfalls protokolliert

 

 

4. Speicherung von Nutzungsdaten ohne Personenbezug

  1. Klickverlauf einer Session

    • Speicherung der besuchten Seiten innerhalb einer abgeschlossenen Session

    • Anonymisierte Daten, kein individuelles Nutzerprofil möglich

  2. Logfiles

    • Protokollierung zur Sicherstellung der Systemstabilität und Integrität

    • IP-Adressen werden anonymisiert

    • UNITED SIGNALS stellt einen Standardtext für rechtliche Hinweise bereit, der vom Lizenznehmer geprüft und ggf. angepasst werden muss

 

 

5. Verarbeitung personenbezogener Daten durch ausgewählte Drittdienste

 

 

6. Verwendung von Cookies

  1. Technisch notwendige Session-Cookies

    • Dienen der Funktionsfähigkeit der Webseite

    • Enthalten keine personenbezogenen Daten, nur eine ID zur Wiedererkennung

    • Werden beim Schließen des Browsers gelöscht

  • Hinweis zum Standardtext:

    • UNITED SIGNALS stellt einen Standardtext für Cookies bereit

    • Der Lizenznehmer ist für die rechtliche Prüfung verantwortlich